Klassenberechtigung SEP

Klassenberechtigung SEP

Über die Klassenberechtigung SEP

Der Gesetzgeber schreibt keine Mindestflugstundenzahl vor. Es müssen jedoch folgende Punkte abgehandelt werden. Diese sind:

  • Vertrautmachen mit dem Luftfahrzeug
  • Notverfahrensübungen
  • Langsamflug
    Strömungsabriss
  • Vermeidung von Trudeln
  • Start und Anfangssteigflug bis zum Gegenanflug
  • Platzrunde, Anflug und Landung
  • Notfälle

 

Im begleitenden Theorieunterricht wird das für die Klassenberechtigung notwendige Fachwissen vermittelt. Dieses besteht aus:

  • Luftfahrzeugausrüstung, Normalbetriebsverfahren und Systemausfälle
    Betriebsgrenzen
  • Flugleistung, Flugplanung und Überwachung
  • Masse und Betriebsgrenzen, Kontrollen am Boden
  • Notverfahren
  • Evtl. EFIS-Systeme

 

Ausbildungskosten

Die Ausbildung besteht aus mindestens 3-5 Flugstunden (Flugzeug und Fluglehrer), Theorielehrgang über 5 Stunden, Anmeldegebühr und Landegebühren.

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Übersicht

Aus- und Weiterbildungen

Kundenfeedback
Privatpilotenlizenz, PPL(A)
Nachtflugausbildung
Nachtflug
Leichtluftfahrzeug-Pilotenlizenz, LAPL(A)
Leichtluftfahrzeug-Pilotenlizenz, LAPL(A)
Kunstflugausbildung
Kunstflug
Ultraleicht-Lizenz, UL
Ultraleicht-Lizenz, UL
Alpenflugeinweisung
Alpenflugeinweisung
D-EDEU
Klassenberechtigung SEP
Klassenberechtigung TMG
Klassenberechtigung TMG
CB-Instrumentenflug Ausbildung
CB-Instrumentenflug
Lehrberechtigte für Klassenberechtigung, CRI
Lehrberechtigte für Klassenberechtigung, CRI
Fluglehrer Ausbildung, FI
Fluglehrer-Ausbildung, FI
Flugfunksprechzeugnisse BZF 1 + 2 bzw. AZF, sowie englischer Sprachlevelnachweis
Flugfunksprechzeugnisse BZF 1 + 2 bzw. AZF, sowie englischer Sprachlevelnachweis