Der Gesetzgeber schreibt keine Mindestflugstundenzahl vor. Es müssen jedoch folgende Punkte abgehandelt werden. Diese sind:
Im begleitenden Theorieunterricht wird das für die Klassenberechtigung notwendige Fachwissen vermittelt. Dieses besteht aus:
Die Ausbildung besteht aus mindestens 3-5 Flugstunden (Flugzeug und Fluglehrer), Theorielehrgang über 5 Stunden, Anmeldegebühr und Landegebühren.
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